Statements

„Gemeinsam mit der Stadt, dem Bund, dem Land und dem Wilhelm-Hack-Museum ist es unser Anliegen, das Unrecht, den verfolgungsbedingten Entzug oder Raub des wertvollen Hauptwerks Ernst Ludwig Kirchners, aufzuarbeiten. In einer fairen und gerechten Lösung nach den Empfehlungen der Washingtoner Prinzipien wollen wir die zur Zeit des Nationalsozialismus verfolgte und aus Deutschland vertriebene Familie Hess für den Verlust eines wichtigen Gemäldes ihrer kostbaren Sammlung entschädigen: Unterstützen Sie das Wilhelm-Hack-Museum dabei, Kirchners ‚Urteil des Paris‘ in Ludwigshafen zu erhalten, wo es eine wichtige Position in der Sammlung darstellt.“

Isabel Pfeiffer-Poensgen,
Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder

 

„Die Ernst von Siemens Kunststiftung unterstützt die Museen seit vielen Jahren bei der Erarbeitung von Bestandskatalogen und damit auch bei der Provenienzforschung. Immer wieder führen neue Forschungsergebnisse zur Restitution von verfolgungsbedingt entzogenen Kunstwerken. Bei einem fairen Ausgleich zwischen den rechtmäßigen Besitzern und den Museen, ist die Kunststiftung oft ebenfalls ein Partner, der den Verbleib in einer gewachsenen und stimmigen Sammlung ermöglichen kann – dies ist auch mit Kirchners ‚Urteil des Paris‘ in Ludwigshafen geschehen. Das Vermächtnis des Mäzens und Unternehmers Ernst von Siemens sowie die großzügige Unterstützung der Siemens AG erlaubten nicht nur den Teilerwerb, sondern auch eine Zwischenfinanzierung des von weiteren Förderern mitgetragenen Ankaufs“, freut sich

Dr. Martin Hoernes,
Generalsekretär der Ernst von Siemens Kunststiftung.

 

„Mit Ernst Ludwig Kirchners ‚Urteil des Paris‘ befindet sich eines der bedeutendsten Werke des bekannten deutschen Expressionisten mit besonderem Wert für das kulturelle Erbe Deutschlands im Besitz des Ludwigshafener Wilhelm-Hack-Museums. Nach umfangreichen Forschungen zur Provenienz des Gemäldes ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich bei diesem Gemälde um NS-verfolgungsbedingtes Kulturgut aus jüdischem Besitz handelt. Als Mitglied der Bundesregierung und als Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Ludwigshafen/Frankenthal freue ich mich, dass es gelungen ist, in diesem Fall eine faire und gerechte Lösung im Sinne des Washingtoner Abkommens zu finden. Fair und gerecht ist die Lösung, weil sie neben einer finanziellen Abgeltung für die Familie sowohl das ihr zugefügte Leid anerkennt als auch bei einem Verbleib dieses bedeutenden Kunstwerks im Ludwigshafener Wilhelm-Hack-Museum dessen Zugang für die Öffentlichkeit sicherstellt. Es ist bemerkenswert, dass das Ludwigshafener Wilhelm-Hack-Museum von so vielen Seiten wertvolle Unterstützung erfahren hat. So haben, um nur einige zu nennen, u.a. die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Kulturstiftung der Länder und die Ernst von Siemens Kunststiftung wesentliche Finanzierungsbeiträge geleistet. Ich hoffe, dass es den Verantwortlichen gelingen wird, die noch bestehende Finanzierungslücke baldmöglichst zu schließen, damit diese schwierige und wichtige Angelegenheit zur Zufriedenheit aller beigelegt werden kann.“

Prof. Dr. Maria Böhmer,
Staatsministerin im Auswärtigen Amt

 


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