„Erna bleibt!“
Die Spendenaktion geht weiter

Erna bleibt! Die Spendenaktion geht weiter: Dank zahlreicher Spenden und eines zinslosen Darlehens der Ernst von Siemens Stiftung konnte die vereinbarte Summe fristgerecht an die Erben ausgezahlt werden. Um nun das zinslose Darlehen abzuzahlen, benötigen wir weiterhin Ihre Hilfe und Unterstützung!

„Erna soll bleiben! Spendet für Kirchner“: Unter diesem Motto rufen das Wilhelm-Hack-Museum und der Förderkreis des Museums zu einer Spendenkampagne zur Finanzierung des Gemäldes „Urteil des Paris“ von Ernst Ludwig Kirchner auf. Sie sollte helfen, das Gemälde für das Wilhelm-Hack-Museum der Stadt Ludwigshafen am Rhein und die Öffentlichkeit in Deutschland zu erhalten.

Kirchner lernte Erna und ihre jüngere Schwester Gerda kurz nach seinem Umzug nach Berlin kennen. Sie tauchen auf zahlreichen Werken aus jener Zeit auf – im „Urteil des Paris“ ebenso wie in den berühmten Berliner Straßenszenen. Beim „Urteil des Paris“ zeigt Kirchner sie in seinem Atelier. Er selbst erscheint hier als der Jüngling Paris, der sich nach der griechischen Mythologie entscheiden muss, welche der drei vor ihm stehenden Göttinnen die Schönste ist: Kirchners persönliche Wahl fiel auf Erna, die bis zu Kirchners Tod die Frau an seiner Seite blieb – als Modell, Geliebte und treue Gefährtin. In der Spendenkampagne steht Erna Schilling symbolisch für die fehlende Summe, die zum Ankauf des Gemäldes noch benötigt wird.

Wie bereits bekannt, haben sich die Wilhelm-Hack-Stiftung, die Stadt Ludwigshafen am Rhein und die Erbin der Kunstsammlung Hess nach umfangreichen Provenienzforschungen und einem mehrjährigen Verfahren hinsichtlich des Gemäldes „Urteil des Paris“ von Ernst Ludwig Kirchner geeinigt: Im Sinne einer fairen und gerechten Lösung zahlte die Wilhelm-Hack-Stiftung entweder eine unter dem Marktwert des Gemäldes liegende Summe an die Erbin und verpflichtet sich, Kirchners Werk dauerhaft der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder das Gemälde hätte an die in Großbritannien lebende Erbin zurückgegeben werden müssen.

Mit Nachdruck arbeitete die Stadt Ludwigshafen am Rhein an der Finanzierung des Gemäldes. Mittlerweile ist dessen Verbleib im Wilhelm-Hack-Museum gesichert.

Das „Urteil des Paris“ (1913) gehört mit anderen Werken aus der Zeit in Berlin wie „Die Straße“ (1913, Museum of Modern Art, New York), der ebenfalls aus der Sammlung Hess stammende und 2006 vom Land Berlin restituierte „Berliner Straßenszene“ (1913) und nicht zuletzt auch dem Bild „Potsdamer Platz“ (1914, Staatliche Museen zu Berlin, Neue Nationalgalerie) zu den Hauptwerken Ernst Ludwig Kirchners. Das „Urteil des Paris“ sticht gerade deshalb als ein herausragendes Gemälde heraus, weil es doppelseitig bemalt ist: Die Rückseite zeigt fünf Badende auf Fehmarn, wo Kirchner in dieser Zeit die Sommer verbrachte. Der Szene in der Großstadtwohnung steht so die Szene in der freien Natur gegenüber.

Das „Urteil des Paris“ hat nicht nur für das Wilhelm-Hack-Museum in Ludwigshafen, sondern auch für Rheinland-Pfalz und die Kunstgeschichte in Deutschland eine große Bedeutung. Ludwigshafens ehemalige Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse und Kulturdezernentin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg wendeten sich deswegen im Sinne der Aktion „Erna soll bleiben! Spendet für Kirchner“ an die Öffentlichkeit: „Helfen Sie mit und unterstützen Sie uns dabei, dass das ‚Urteil des Paris‘ der Sammlung des Wilhelm-Hack-Museums und der Stadt Ludwigshafen erhalten bleibt“.

Spendenkonto
Empfänger Förderkreis Wilhelm-Hack-Museum
Bankinstitut Sparkasse Vorderpfalz
IBAN DE08 5455 0010 0000 0126 66
BIC LUHSDE6AXXX
Stichwort Spende Kirchner
Kontakt

Wilhelm-Hack-Museum
René Zechlin
Berliner Straße 23
67059 Ludwigshafen am Rhein
Telefon 0621 504-2045
E-Mail: rene.zechlin@ludwigshafen.de


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