Hintergründe

Das Gemälde „Urteil des Paris“ von Ernst Ludwig Kirchner ist eines der bedeutensten Werke in der Sammlung des Wilhelm-Hack-Museums und zählt zu den wichtigsten Gemälden in Rheinland-Pfalz. Es ist eines der Hauptwerke Kirchners aus der Zeit kurz vor dem 1. Weltkrieg. Nach umfangreichen Forschungen wurde festgestellt, dass das Gemälde ursprünglich zu der jüdischen Sammlung Hess gehörte, während der NS-Zeit unrechtmäßig entwendet wurde und daher zurückgegeben werden müsste. Mit der Erbin konnte jedoch eine faire und gerechte Lösung gefunden werden: Für einen weit unter Marktwert liegenden Betrag konnte das Wilhelm-Hack-Museum das Werk ankaufen.

Dank zahlreicher Spenden und eines zinslosen Darlehens der Ernst von Siemens Stiftung konnte die vereinbarte Summe fristgerecht an die Erben ausgezahlt werden. Um nun das zinslose Darlehen abzuzahlen, benötigen wir weiterhin Ihre Hilfe und Unterstützung.

Der 1931 verstorbene jüdische Erfurter Schuhfabrikant Alfred Hess war ein bekannter Kunstsammler und Mäzen und hatte eine der bedeutendsten Sammlungen expressionistischer Kunst in Deutschland aufgebaut. Erbe wurde sein Sohn Hans Hess, der bereits wenige Monate nach Machtergreifung der Nationalsozialisten aus Deutschland in die Emigration zunächst nach Frankreich und später nach Großbritannien flüchtete. Seine Mutter Tekla Hess sandte währenddessen wichtige Teile der bedeutenden Kunstsammlung auf Freipass zu einer Ausstellung in die Schweiz, nach Basel und später nach Zürich, darunter auch das Gemälde von Ernst Ludwig Kirchner „Urteil des Paris“.

Wie das Provenienz-Gutachten weiter feststellt, war sie im März 1937 gezwungen, dieses Gemälde zusammen mit anderen Werken zurück nach Deutschland zu schicken, wo sie die Werke im Kölnischen Kunstverein unterbrachte. Im Jahr 1939 gelang ihr die Emigration nach Großbritannien. Nach Ende des 2. Weltkrieges wurde ihr seitens des Kölnischen Kunstvereins mitgeteilt, dass die ehemals eingelagerten Bilder zerstört, jedenfalls nicht mehr vorhanden seien.

Erst im sogenannten Kölner Kunstfälscherprozess 1949/50 tauchten einige der vermeintlich zerstörten Bilder als Diebesgut wieder auf. Im Rahmen dieses Strafprozesses stellte sich heraus, dass sowohl der damalige Hängemeister des Kölnischen Kunstvereins als auch Dritte sich Bilder aus der Sammlung Hess angeeignet hatten. Bei polizeilichen Durchsuchungen aufgefundene Bilder wurden nach Abschluss des Strafverfahrens an die Familie Hess zurückgegeben.

Das Gemälde von Ernst Ludwig Kirchner „Urteil des Paris“ war nicht darunter und wurde im Verlauf des Strafverfahrens auch nicht erwähnt. Das Gemälde ist erst 1957 wieder nachweisbar – im Besitz von Wilhelm Hack. Zusammen mit weiteren Werken gehört es zum Bestand der 1973 errichteten Wilhelm-Hack-Stiftung.

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